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BUNTER KREIS

Der Bunte Kreis Nordoberpfalz ist eine von vielen bundesweiten, zertifizierten Nachsorgeeinrichtungen und arbeitet mit dem Handlungskonzept Case Management. Wir sind ein interdisziplinäres Team von:

Kinderärzten, Kinderkrankenschwester, Sozialpädagogen und Psychologen.

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SPENDEN Sie mit dem
Stichwort: „Bunter Kreis – Spende“

oder erweitern Sie unser
STIFTUNGSVERMÖGEN mit dem

Stichwort: „Bunter Kreis – Stiftung“



Diesen Link können Sie weiterleiten, um auf die Online-Informations- und Spendenseite hinzuweisen:

Lang-URL: https://www.stiftergemeinschaft.de/info/stiftung/stiftung-bunter-kreis-nordoberpfalz.html

Kurz-URL: https://www.stiftungstreuhand.com/kurzurl/y-7d

KONTAKT
Sparkasse Oberpfalz Nord
IBAN: DE46 7535 0000 0011 4454 26
BIC: BYLADEM1WEN

Auszug aus dem Gemeinnützigkeits- und Spendensteuerecht:
Erst ab einem Betrag von 300€ muss eine Zuwendungsbestätigung/ Spendenquittung ausgestellt werden. Bei allen darunter liegenden Beträgen reicht der Kontoauszug als Beleg für das Finanzamt.

Falls Sie eine Spendenquittung wünschen bitte auf dem Überweisungsträger Name und Adresse angeben.

Stiftung
Sparkasse Oberpfalz Nord
IBAN: DE 46 7535 0000 0011 4454 26

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KONTAKT

Bunter Kreis Nordoberpfalz
Klinik für Kinderheilkunde & Jugendmedizin
Söllnerstr. 16
D-92637 Weiden

Telefon:
0961 / 303 1 3395
0961 / 303 1 2811

Fax:
0961 / 303 1 3399

Mail: bunterkreis@kno.ag
Web: www.bunterkreis-nordoberpfalz.de

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Neuerungen Jahressteuergesetz 2020:

seit dem 28.12.2020 ergeben sich Änderungen im Gemeinnützigkeits-und Spendensteuerrecht

Anhebung der Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis (Kleinspendenregelung) von 200 Euro auf 300 Euro.

Bis zu dieser Grenze ist ein individueller Zuwendungsnachweis zur steuerlichen Geltendmachung der Spende nicht erforderlich.

Wir werden daher künftig, sofern uns der vollständige Name sowie die Adresse des Zuwendenden vorliegt( bei der Überweisung im Betreff angeben), förmliche Zuwendungsbestätigungen für Zuwendungen größer 300 Euro automatisch ausstellen, oder auf ausdrücklichen Wunsch.

Bei Spenden unter 300Euro ist der Kontoauszug als Beleg ausreichend.

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